darf ein mietkautionskonto bis zu 2 Jahren einbehalten werden?
Frage von Birgit K: darf ein mietkautionskonto bis zu 2 Jahren einbehalten werden?
unser ehemaliger Hausverwalter weigert sich uns unser Kautionskonto herauszugeben. wir sind im Februar diesen Jahres ausgezogen und sollten unser Konto nach der Wohnungsübergabe und der Nebenkostenabrechnung einen Monat später erhalten. nach einem Anruf hat man uns gesagt, sie hätten das recht das Konto bis zu 2 Jahren einzubehalten, da die Nebenkostenabrechnung für 2006 erst im Dezember 2007 und die von Januar und Februar 2007 im Dezember 2008 gemacht würden.
Beste Antwort:
Answer by Ela
Nein, die Kaution darf nicht für Nebenkosten einbehalten werden.
Der Vermieter hat 6 Monate Zeit mit der Rückzahlung, aber nicht 2 Jahre. Geh zum Mieterverein, die sagen dem dann was Sache ist.
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10 Leser haben diesen Beitrag kommentiert
27.01.2012 - 03:01:37Frechheit! Den gesamten Betrag? Geh’ zum Anwalt!
Der Vermieter darf maximal einen Betrag in Höhe der zu erwartenden Nebenkostennachzahlung einbehalten (technisch gesehen muß der Mieter diesen Betrag vorauszahlen, von der Kaution darf gar nichts einbehalten werden, wenn die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde).
Urteile sprechen von maximal 1/2 Jahr! Bei nachvollziehbarer Begründung!
Vielleicht solltet Ihr auch einen Wohnungsschlüssel zurückbehalten, bis Ihr die Kaution ausbezahlt bekommen habt? Quatsch, aber auf solche Ideen kommt man dann zum Vergleich.
Ich persönlich stand auch mal vor einem solchen Problem, habe aber dann alle Register gezogen, indem ich den Vermieter aufmerksam gemacht habe, dass ich aus privaten Gründen unbekannt verziehe, in ein anderes Bundesland. (stimmte aber auch) Ich habe ihm gesagt, (ich zog zum 31.07. aus), dass er mir bitte die dahin die aktuelle Nk-Abrechnung fertigstellt, sonst konsultiere ich einen Anwalt. Wenn Du ausziehst, ist der Vermieter zur genauen End-Abrechnung verpflichtet, und das sofort! Und genau aus dem Grund darf er Deine Katuion auch nicht so lange einbehalten, sonst muß er Dir Zinsen zahlen!…(er muß es eh GEWINNBRINGEND anlegen, also nicht verwerten in der Wohnzeit!)
hallo.
ich hatte dass selbe problem. Lass dir von deinem vermieter mal das sparbuch zeigen wo er die kaution drauf getan hat du hast nämlich ein recht auf die zinsen. Und nein er hat nicht das recht das geld einzubehalten.du kannst dagegen vorgehen.Er hätte dir eihgentlich die ganzen nebenabrechnungen jährlich geben müssen. Ich habe gewonnen. liebe grüsse mona.
Nein, er muß nach spätestens 6 Monaten den größten Teil des Geldes auszahlen. Er darf für die zu erwartende Nachzahlung einen Sicherheitsbetrag einbehalten. Hole Dir Rechtshilfe.
Geh zum Anwalt und laß Dich beraten. Es gibt durchaus Fälle, wo eine gewisse Berechtigung nicht abzusprechen ist. vereinbare aber vorher das Beratungshonorar, wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast.
Generell muß der Vermieter nach 6 Monaten die Kaution zurückzahlen. Steht so im Gesetzbuch. Wenn Du aber mit der Miete schon einmal in Rückstand warst, oder eine Nachzahlung nicht geleistet hast, darf er einen angemessenen Teil bis zur nächsten Abrechnung zurückbehalten.
Aber achte darauf : Kaution muß zu bankübelichen Zinsen verzinst werden.
Spätestens ein halbes Jahr,dann musst du das Geld bekommen haben.
Nach der Auffassung des BGH gibt es keine allgemein gültige Abrechnungsfrist. Dem Vermieter steht eine angemessene Frist zur Abrechnung zu, die von den Umständen des Einzelfalls abhängt; diese können so beschaffen sein, dass mehr als sechs Monate für den Vermieter erforderlich und dem Mieter zumutbar sind (BGH, RE v. 1.7.1987, WuM 1987, 310, 311; ebenso LG Landau, ZMR 1997, 189, 191). Die Abrechnungsfrist kann aber auch wesentlich kürzer sein, so z.B., wenn der Vermieter alsbald feststellen kann, welche Ansprüche ihm gegen den Mieter zustehen (OLG Köln, WuM 1998, 154).
nein darf er nicht -max. ein halbes jahr
Der VM darf einen Abschlag in Höhe der Nachzahlungen für Nebenkosten im Durchschnitt, die ihr bisher bezahlt habt, behalten bis er in der gesetzlichen Frist abgerechnet hat . Nach der Abrechnung für 2006 muß auch ein weiterer Teilbetrag rückgezahlt werden.
Wenn das Übergabeprotokoll sonst in Ordnung war, muß
er den Rest jetzt auszahlen.
Einbehaltene Teilbeträge müssen weiter verzinst werden- handelsüblicher Zins von 0.5% mindestens- wenn es besser angelegt ist, umso besser. Achtet auf die Zinsen des Sparbuches!!! Die gehören euch!!! Und zwar in voller tatsächlicher Höhe!!! Lasst euch den Anlegungsverlauf zeigen!!!